Endlich sicher vor Terror eMails
Einen Dank an das BGH, das hat nämlich eMails nun mit Telegrammen gleich gesetzt. Die ganze teure Investition in die TKÜV Technik zum Überwachen der Datenströme war also vergebens. Man braucht weder Richter, noch Durchsuchungsbefehl. Es dürfen eMails einfach so vom Mailserver wegbeschlagnahmt werden.
Nur so schafft man den zeitlichen Vorsprung beim Anti-Terror-Kampf. Denn Terroristen werden sicherlich so dumm sein, einen normalen Freemailer zu nutzen, keine Verschlüsselung verwenden und ihre Mails dann auch noch auf dem Server belassen.
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