Berufliche Weiterbildung für Terroristen
Von Kai | 23. Mai 2008 in Deutschland
Die Berufliche Weiterbildung für Terroristen bleibt weiterhin erlaubt und kann bis Ende Mai von der Steuer abgesetzt werden. Wie heißt es so schön auf spiegel.de:
Der bloße Besuch eines Terror-Camps bleibt folgenlos
Nur wenn man sich auf einen Anschlag vorbereitet, wird der Besuch strafbar. In Kombination mit vollzogenem Selbstmord-Attentat wird dann anschließend die Höchsstrafe verhängt, wahrscheinlich in Abwesenheit des Angeklagten. Der hat ja gerade seine Jungfrauen zur nächsten Weiterbildungsmaßnahme.
Die Berufliche Weiterbildung für Terroristen bleibt weiterhin erlaubt und kann bis Ende Mai von der Steuer abgesetzt werden. Wie heißt es so schön auf spiegel.de: Der bloße Besuch eines Terror-Camps bleibt folgenlos Nur wenn man sich auf einen Anschlag vorbereitet, wird der Besuch strafbar. In Kombination mit vollzogenem Selbstmord-Attentat wird dann anschließend die Höchsstrafe verhängt, wahrscheinlich in Abwesenheit des Angeklagten. Der hat ja gerade seine Jungfrauen zur nächsten Weiterbildungsmaßnahme.
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