Die Berufliche Weiterbildung für Terroristen bleibt weiterhin erlaubt und kann bis Ende Mai von der Steuer abgesetzt werden. Wie heißt es so schön auf spiegel.de:

Der bloße Besuch eines Terror-Camps bleibt folgenlos

Nur wenn man sich auf einen Anschlag vorbereitet, wird der Besuch strafbar. In Kombination mit vollzogenem Selbstmord-Attentat wird dann anschließend die Höchsstrafe verhängt, wahrscheinlich in Abwesenheit des Angeklagten. Der hat ja gerade seine Jungfrauen zur nächsten Weiterbildungsmaßnahme.

Weitersagen:
  • Digg
  • del.icio.us
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • MisterWong.DE
  • StumbleUpon
  • Technorati
  • Webnews.de
  • Yigg
  • Live
  • Ping.fm
  • Twitter
  • Yahoo! Buzz

You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.

Leserbrief

Hinweis: Kommentare werden moderiert und erscheinen deshalb nicht sofort live.