Die Berufliche Weiterbildung für Terroristen bleibt weiterhin erlaubt und kann bis Ende Mai von der Steuer abgesetzt werden. Wie heißt es so schön auf spiegel.de:

Der bloße Besuch eines Terror-Camps bleibt folgenlos

Nur wenn man sich auf einen Anschlag vorbereitet, wird der Besuch strafbar. In Kombination mit vollzogenem Selbstmord-Attentat wird dann anschließend die Höchsstrafe verhängt, wahrscheinlich in Abwesenheit des Angeklagten. Der hat ja gerade seine Jungfrauen zur nächsten Weiterbildungsmaßnahme.

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